Barrierefreiheit: Neue EU-Regeln für Onlineshops
von Urs Baumann – 11.06.2025
Der European Accessibility Act tritt in Kraft
Ziel: Gleichberechtigter Zugang für alle Nutzer
Für welche Unternehmen gelten die Vorgaben?
Die Barrierefreiheitsanforderungen gelten grundsätzlich für alle Unternehmen, die ihre Produkte oder Dienstleistungen an Endkundinnen und Endkunden in der EU verkaufen – unabhängig davon, wo das Unternehmen ansässig ist. Es gibt jedoch eine wichtige Ausnahme: Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz von weniger als 2 Millionen Euro sind von Teilen der Verpflichtungen ausgenommen. Für grössere Unternehmen sowie für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gelten die Vorschriften hingegen vollumfänglich.
Was Barrierefreiheit für Online-Shops bedeutet
Konsequenzen bei Verstössen
Fristen und Übergangsregelungen
Frühzeitiges Handeln lohnt sich
Unterstützung bei der Umsetzung
Für alle Händlerinnen und Händler, die ihre Produkte oder Dienstleistungen in der EU vertreiben, empfiehlt sich daher, zeitnah eine Bestandsaufnahme des eigenen Online-Shops vorzunehmen. Die technischen Standards, wie etwa die europäische Norm EN 301 549 oder die international anerkannten Web Content Accessibility Guidelines (WCAG), liefern praxisnahe Hilfestellungen zur Umsetzung der Barrierefreiheitsanforderungen. Gerne unterstützen wir bei der Analyse, Planung und praktischen Umsetzung der Anforderungen. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass Ihr Online-Shop rechtzeitig und rechtssicher auf die neuen gesetzlichen Vorgaben vorbereitet ist.